Mit dem Vorschlag der EU-Kommission vom 28. September 2022 soll die ursprüngliche Produkthaftungsrichtlinie aus dem Jahr 1985 aufgehoben werden. Bedarf zur Anpassung sah die Kommission aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung neuer digitaler Technologien. Bitkom begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, die Produkthaftungsrichtlinie mit Blick auf die Neuerungen in Bereich digitaler Technologien anzupassen. Die Einbeziehung von Software in den Anwendungsbereich ist sinnvoll, jedoch ist in diesem Zusammenhang eine genaue Definition des Softwarebegriffs erforderlich. Auch die Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln, die Regelungen für Software-Updates und die Einbeziehung von Datenverlusten in den Schadensbegriff sind kritisch zu beurteilen.