Das IT-Sicherheitskennzeichen, welches mehr Transparenz für erkennbare Cybersicherheit am Verbrauchermarkt schaffen soll, wird in diesem Jahr gesetzlich evaluiert. Der Bitkom begrüßt diese Evaluierung, um die Wirksamkeit und Akzeptanz des IT-Sicherheitskennzeichens zu überprüfen. Neben den Evaluationskriterien gemäß § 14 der Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen – Produktkategorien, Anerkennung von Branchenstandards und Freigabekriterien für das Kennzeichen – möchten wir mit dieser Stellungnahme ein Augenmerk auf das Verhältnis zwischen dem IT-Sicherheitskennzeichen und dem Cyber Resilience Act (CRA) legen.