Der Schutz sog. Kritischer Infrastrukturen ist eine wichtige Aufgabe präventiver Sicherheitspolitik. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz ist der Begriff der Kritischen Infrastruktur auch Rechtsbegriff geworden, an den konkret Rechtsfolgen geknüpft werden. Für den vielschichtigen Bereich der Gesundheitsdienstleistungen stellt sich – nicht zuletzt auch mit Blick auf die zunehmende Vernetzung mittels der elektronischen Gesundheitskarte und der übergreifenden Telematikinfrastruktur die Frage, welche Teilsegmente des Gesundheitssektors als kritische Infrastrukturen begriffen werden müssen.