Das Digitalgesetz umreist mittels Verweises auf Rechtsverordnungen nur vage die zukünftige Aufstellung und Verantwortung der Gematik als Digitalagentur, sowie die Einbeziehung der Industrie und weiterer Stakeholder. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Aufgabe der Gematik, ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (kurz KIG) einzurichten, definiert und spezifiziert. Für eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen ist die Interoperabilität im Hinblick auf Kommunikation und Zusammenarbeit von informationstechnischen Systemen eine wesentliche Voraussetzung. Durch diese Verordnung sollen Anwendungs- und Kompetenzbereich, sowie Aufgaben des KIG, definiert werden. Zu diesen zählen insbesondere die zentrale Priorisierung von Bedarfen, die Beauftragung Dritter mit der Entwicklung von Spezifikationen als auch die Bereitstellung eines einheitlichen, qualitätsgesicherten Kommentierungs- und Standardisierungs- als auch Konformitätsbewertungsverfahrens. Das KIG soll den Prozess gestalten, sodass die Digitalisierung im Gesundheitswesen Fahrt aufnimmt und nutzerfreundliche Softwarelösungen im Versorgungsalltag ankommen und Leistungserbringende bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Das KIG spielt bei der Koordinierung und Gestaltung umfassender Interoperabilität künftig eine entscheidende Rolle.
Der Bitkom begrüßt die Verordnung, weil sie klare Vorgaben festlegt, wie die Interoperabilität gewährleistet werden soll. Die Arbeit des KIG kann allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn die Kompetenzen aller Beteiligter bestmöglich genutzt und die Durchsetzung von Partikularinteressen einzelner Stakeholder auch systemisch und organisatorisch ausgeschlossen werden. Die fachlich-technische Kompetenz zur Umsetzung liegt eindeutig bei den Herstellern informationstechnischer Systeme. Deshalb muss eine diesen Kompetenzen angemessene Beteiligung der Industrie, insbesondere im Expertengremium und bei der Erarbeitung von Standards sichergestellt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass Spezifikationen effizient umsetzbar sind, mit der zugrundeliegenden Technologie harmonieren und auch das zukünftige Potenzial digitaler Lösungen nutzbar gemacht werden kann. Ein fester Prozess, der die Industrie von Anfang an einbezieht, ist hierfür unerlässlich, um das Zielbild einer funktionsfähigen und aufeinander abgestimmten Telematikinfrastruktur den Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen.