Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) legt fest, welche technischen Anforderungen für IT-Systeme in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. Dabei arbeitet sie mit dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen zusammen und stimmt sich mit wichtigen IT-Verbänden der Gesundheitsbranche ab. Die Spezifikationen beziehen sich auf offene und standardisierte Schnittstellen gemäß § 371 SGB V.
Mit dem Entwurf Version 0.1 vom 17.12.2024 geht die KBV jedoch über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus. In unserer Stellungnahme weisen wir darauf hin, dass eine optionale Umsetzung in Betracht gezogen werden sollte. Zudem empfehlen wir dringend, die Anforderungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag neu zu definieren.