Am 30. April 2024 leitete die EU-Kommission die erste Phase der Anhörung der EU-Sozialpartner gemäß Artikel 154 Absatz 2 AEUV zu mobiler Arbeit („telework“) und dem Recht auf Nichterreichbarkeit („right to disconnect“) ein. Die Bitkom-Stellungnahme hebt insbesondere folgende Punkte hervor:
Das Positionspapier liegt in englischer Fassung vor.