Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führte im Oktober 2024 eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) durch. Die Bitkom-Stellungnahme hebt insbesondere folgende Punkte hervor:
Die geplante Bundestariftreueregelung schafft überbordende Bürokratie. Sie benachteiligt massiv Unternehmen der Digitalwirtschaft, aber auch Startups und KMU, die sich aufgrund der bürokratischen Hürden und Komplexität ohnehin zu selten an Vergabeverfahren beteiligen. Im Ergebnis wäre die Regelung ein Hemmschuh für die Digitalisierung der Verwaltung. Angesichts der konjunkturellen Lage sollte die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht weiter geschwächt werden. Zudem ist äußerst fraglich, ob das Vorhaben mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie und der negativen Koalitionsfreiheit sowie der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Denn Tarifverträge sind in der IT-Branche und bei vielen anderen Bitkom-Mitgliedsunternehmen aus anderen Branchen nicht üblich. Dennoch bieten die Unternehmen auch ohne Tarifverträge hohe Beschäftigungsstandards.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass bei der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl im Jahr 2026 die alternative elektronische Stimmabgabe möglich sein soll. Allerdings schränken die geplanten Regelungen die Einsatzmöglichkeiten der Onlinewahl so stark ein, dass zu befürchten steht, dass sich in der Praxis kaum Unternehmen finden werden, die die Onlinewahl in dem vorgegebenen begrenzten Zeitraum erproben. Damit würde auch das Ziel verfehlt, ausreichende empirische Daten für die Evaluierung zu sammeln.