Am 6. Juni 2019 traten zwei EU-Richtlinien in Kraft, die den – vorläufigen – Schlusspunkt zu den Debatten der letzten sechs Jahre rund um die EU-Urheberrechtsreform setzen: die Richtlinie „Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt“ und die Richtlinie „Online-SatKab“. Seit dem In-Kraft-Treten läuft für die Mitgliedstaaten der Count-Down von zwei Jahren. Spätestens am 6. Juni 2021 müssen die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat Bitkom Forderungen formuliert, die bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind.
Deutschland benötigt ein Urheberrecht, das
Zudem bedarf es einer bestmöglichen Harmonisierung der Rechtslage, um den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
Die Richtlinie „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ hat den Anspruch, die Rechtsvorschriften zukunftstauglich zu machen, damit die technologische Entwicklung nicht behindert wird (Erwägungsgrund 2). Dieser Anspruch sollte auch bei der nationalen Umsetzung maßgeblich sein; ob bei einer weiten und Rechtssicherheit gebenden Text-and-Data-Mining-Schranke, beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger und dessen Konkretisierung, bei der Verantwortlichkeit von und den „best effort“ Maßstäben für Upload-Plattformen sowie bei sinnvollen vertragsrechtlichen Ansprüchen der Urheber.
Bei der Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie ist von maßgeblicher Bedeutung, sich das aktuelle Konsumverhalten zu vergegenwärtigen. Schnelle und einfache Rechteklärungsmechanismen sind notwendig, um insbesondere Fernsehinhalte den Bedürfnissen der Konsumenten entsprechend verbreiten zu können.
Beide Umsetzungsprozesse sollte die Bundesregierung zudem dazu nutzen, ihre im Koalitionsvertrag manifestierten Ziele anzugehen und an einer grundlegenden Neuausrichtung der Geräteabgaben zu arbeiten. Das System ist auf Grund des tiefgreifenden technologischen und wirtschaftlichen Wandels nach fünfzig Jahren nicht mehr gerechtfertigt. Neue Vergütungsmodelle sind dringend erforderlich.
Die vollständige Stellungnahme des Bitkom können Sie hier herunterladen.