Ab wann machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden?
Der Bitkom hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden erstellt: IT-Sicherheitsexperten gibt er Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Programmen. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten – also Ermittler, Gutachter, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter –, erhalten einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird.