Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der neuen Verbraucheragenda hat die Europäische Kommission (EK) kürzlich eine öffentliche Konsultation zum Status quo des EU-Verbraucherrechts eingeleitet. Ihr Hauptziel ist es, die Auswirkungen der aktuellen Regulierung zu bewerten, um zu entscheiden, ob zusätzliche rechtliche Anforderungen erforderlich sind.
Bitkom begrüßt die Möglichkeit, zur Konsultation über den aktuellen Stand des EU-Verbraucherrechts beizutragen, und hofft auf zukünftige Gelegenheiten, sein Fachwissen in offenen Diskussionen einzubringen.
Zusammengefasst bietet die öffentliche Konsultation der EK eine wichtige Gelegenheit zu einer offenen Diskussion über den Status quo des EU-Verbraucherrechts. Wir stimmen uneingeschränkt zu, dass die Verbraucher vor missbräuchlichen und unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden sollten. Die Kommission sollte jedoch anerkennen und in alle weiteren Bewertungen einbeziehen, dass bereits ein ausreichender Rechtsrahmen mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über Verbraucherrechte, der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, der DSGVO sowie dem kommenden KI-Gesetz, dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte vorhanden ist. Diese bestehenden Vorschriften könnten durch eine harmonisiertere und effizientere Durchsetzung verbessert werden, wodurch neue Gesetze überflüssig würden.
Mit diesem Positionspapier möchten wir unsere Antworten auf den Fragebogen der öffentlichen Konsultation zum EU-Verbraucherrecht ergänzen. Der Einfachheit halber sind unsere Kommentare an die Struktur des Fragebogens angelehnt.
Das Positionspapier liegt in englischer Sprache vor.