Die Bundesregierung hat sich das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen bis 2025 gesetzt. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser sollen bereits in der laufenden Legislaturperiode mit Glasfaser angebunden werden. Auf dem Weg, die Breitbandversorgung in Deutschland möglichst flächendeckend auf ein neues Niveau zu heben, gilt es, dem Markt nicht durch stark planwirtschaftliche Ansätze die Dynamik beim Ausbau und Wettbewerb sowie der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien zu nehmen.
Der Ausgestaltung der künftigen Breitbandförderung kommt in diesem Kontext entscheidende Bedeutung für Deutschlands Weg in die Gigabitgesellschaft zu. Sie wird insbesondere auch angesichts des geplanten Volumens von bis zu 3 Milliarden Euro pro Jahr unweigerlich zu Verzerrungen der marktlichen Entwicklung in Deutschland führen.
Die staatliche finanzielle Förderung des Netzausbaus muss weiterhin das letzte Mittel bleiben und darf nicht zum bestimmenden Marktprinzip werden. Der eigenfinanzierte Ausbau der Unternehmen sollte flankiert, darf aber nicht verdrängt, verzerrt oder gar entwertet werden. Zu berücksichtigen ist dabei auch das ökonomische Umfeld für den teuren Aufbau neuer Glasfasernetze (FTTH/B). Die Kapazitäten im Tiefbau bleiben – auch perspektivisch – ein limitierender Faktor. Auch der regulatorische Rahmen für den privatwirtschaftlichen Netzausbau ist noch nicht endgültig geklärt.
Das BMVI hat am 18.Dezember.2018 Eckpunkte für eine Förderung in „grauen Flecken“ vorgestellt und in Form eines im Januar 2019 vorgelegten Konzeptpapiers weiter konkretisiert. Danach sollen künftig auch solche Gebiete förderfähig werden, die zwar bereits über eine NGA-Versorgung mit mind. 30 Mbit/s im Download verfügen, in denen jedoch gigabitfähige Netze (FTTB/H- und DOCSIS3.1-Netze) nicht vorhanden sind oder absehbar eigenwirtschaftlich nicht entstehen werden.
Aus Sicht des Bitkom sind bei der Ausgestaltung einer Förderkulisse für den neuen Ansatz zum Ausbau »grauer Flecken« (Gebieten mit vorhandener NGA-Versorgung, in denen jedoch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind oder deren Entstehung nicht zu erwarten ist) insbesondere die die in dieser Stellungnahme genannten Aspekte zu berücksichtigen.