Die Kommission hat in den letzten Monaten eine Konsultation zur “Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der "Panorama-Ausnahme” durchgeführt. Auf Basis der Eingaben will die Kommission zum einen die Schaffung eines neuen verwandten Schutzrechts für “Verleger aller Sektoren” und „ Presseverleger“ evaluieren. Zum anderen holt sich die Kommission Meinungen zur breit diskutierten „Panorama-Ausnahme“ ein.
Bitkom lehnt die Schaffung von neuen verwandten Schutzrechten wie einem Leistungsschutzrecht sowohl für Verleger aller Sektoren als auch für Presseverleger im Einzelnen in aller Deutlichkeit ab und warnt vor den drohenden Konsequenzen und immensen Kollateralschäden.
Neue Leistungsschutzrechte helfen den Betroffenen in keiner Weise. Das in Deutschland 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die seit Inkrafttreten des Gesetzes ergangene Rechtsprechung sind bestes Beispiel dafür. Zudem wirken sie sich sehr negativ auf die Autoren, andere Rechteinhaber, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Online-Diensteanbieter und Verbraucher aus und gefährden insgesamt den freien Meinungs- und Wissensaustausch in der digitalen Welt.
Die Einführung einer „Panorama-Ausnahme“ auf EU-Ebene sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Nutzungen hätte auf die Tätigkeit der Bitkom-Mitglieder sehr positive Auswirkungen.