NIS-2 - Umsetzungs- und Cybersicherheits-stärkungsgesetz
Dritter und Vierter Referentenentwurf
Die Bedrohungslage im Cyberraum bleibt angespannt. Im vergangenen Jahr ist der deutschen Wirtschaft allein durch Cyberattacken ein Schaden in Höhe von 148,2 Mrd. Euro entstanden und die Unternehmen gehen davon aus, dass dies weiter stark ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die gesetzliche Verankerung und Governance der Informationssicherheit in Deutschland weiterzuentwickeln.
Mit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 wurde auf europäischer Ebene dafür ein guter Kompromiss mit einer vernünftigen Balance zwischen gezielten regulatorischen Eingriffen und einer ganzheitlichen Stärkung der Cyber-Resilienz der EU gefunden. Der Bitkom ist weiterhin überzeugt von der europäischen Idee für einen ganzheitlichen Regulierungsrahmen für Cybersicherheit. Wir begrüßen den Fortschritt durch die Veröffentlichung der dritten und vierten Referentenentwürfe für ein NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) und die damit einhergehende Verbändeanhörung.
Unsere inhaltliche Positionierungen zu den jeweiligen Referentenentwürfen kann im Folgenden unter „Weitere Dokumente“ entnommen werden.