Am 5. Juli 2016 trat die Know-how-Richtlinie in Kraft, mit der ein europaweit einheitlicher Mindeststandard geschaffen werden soll, um Geschäftsgeheimnisse vor dem rechtswidrigen Erwerb, der rechtswidrigen Nutzung sowie der rechtswidrigen Offenlegung zu schützen. Am 18. April 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen ersten Referentenentwurf veröffentlicht. Bitkom begrüßt es, dass das BMJV mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ („GeschGehG-E“) ein eigenes nationales Stammgesetz für Geschäftsgeheimnisse schaffen will und damit der wirtschaftlichen Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen Rechnung trägt. Die Vorgaben der Know-how-Richtlinie werden vom BMJV an geeigneter Stelle konkretisiert, wohingegen sie an anderer Stelle mit der nötigen Flexibilität eins zu eins übernommen werden. Änderungsbedarf besteht nur vereinzelt:
Unsere detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurfs können Sie hier einsehen und herunterladen.