Digital Policy

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

1. Neue Investitionen neu denken

Der Ausbau digitaler Infrastrukturen und Dienste erfordert hohe Investitionen. Diese setzen stabile Rahmenbedingungen und Anreize anstelle neuer Bürokratie und ungerechtfertigter Eingriffe voraus:

  • Anspruch auf schnelles Internet und Universaldienst bedarfsgerecht umsetzen
    Die einheitliche Umsetzung ist richtig. Dabei ist aber ein abgestuftes Modell nötig, um den Ausbau aufgrund knapper Baukapazitäten bedarfsgerecht zu steuern. Der Versorgungsanspruch der Endnutzer muss prioritär durch Nutzung bestehender Infrastrukturen, einschließlich des Mobil- und Satellitenfunks, erfüllt werden. Erst wenn dies nicht möglich und ein Förderverfahren gescheitert ist, sollte der Universaldienstmechanismus greifen. Die Finanzierung sollte aus öffentlichen Mitteln anstelle des komplizierten Umlagemechanismus erfolgen.
     
  • Geld für Netzausbau einsetzen
    Die Zahlung von Entgelten für Frequenznutzungsrechte sollte an die tatsächliche Verfügbarkeit der Frequenzen gekoppelt werden („pay-when-available“), um Finanzmittel vorrangig in den Ausbau investieren zu können. Vergabeerlöse müssen über finanzielle Ausbauanreize und andere Maßnahmen in den Markt zurückfließen.
     
  • Faire Nutzungsvereinbarungen verhandeln
    Einseitige Mitnutzungsrechte der BDBOS außerhalb von Einigungen zu Marktbedingungen bevorteilen staatliche Institutionen zu Lasten der Kapazitäten und Verhandlungsbasis der Netzbetreiber. Die getätigten Investitionen in Frequenznutzungsrechte werden damit nachträglich entwertet und die Investitionssicherheit belastet. Nutzungen müssen stattdessen fair, auf Augenhöhe und unter Beachtung der Marktkonditionen verhandelt werden.
2. Schnelles Internet schnell ausbauen

Die Beschleunigung des Ausbaus von Gigabit- und 5G-Netzen gelingt durch Ausbauerleichterungen anstelle von staatlicher Planungsbürokratie:

  • Hemmnisse beseitigen, Erleichterungen schaffen
    Richtig sind die Ansätze, Hürden im Wegerecht abzubauen und die Mitnutzung von Infrastrukturen zu stärken, um den Ausbau zu beschleunigen. Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt, zusammengeführt und digitalisiert werden, Weitere Potenziale, beispielsweise hinsichtlich der kostenlosen Mitnutzug von Liegenschaften und physischen Infrastrukturen (z.B. Straßenmobiliar) im Eigentum oder Besitz einer Gebietskörperschaft, gilt es zu stärken. So kann die oft schwierige Standortsuche für neue Mobilfunkmasten oder geeignete Antennenträger erleichtert werden.
     
  • Informationen sachgerecht bereitstellen
    Ausbauvorhaben orientieren sich an verschiedenen Faktoren wie der Genehmigungslage und der Unterstützung durch die Kommunen vor Ort, der tatsächlichen Akzeptanz und Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger. Mittel- bis langfristige, verbindliche Ausbauplanungen und -zusagen sind daher nicht möglich; entsprechende Veröffentlichungsvorgaben erzeugen somit nur unnötigen bürokratischen Mehraufwand ohne faktischen Vorteil.
     
  • Verbraucher harmonisch informieren
    An vielen Stellen gehen die Kundenschutzvorgaben deutlich über den vollharmonisierten Ansatz der EU-Richtlinie hinaus.  Ohne erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher werden Vertragslaufzeiten beschränkt und neue Belastungen für die investierenden Unternehmen geschaffen. Die erstrebten Effizienzgewinne können praktisch nicht realisiert werden
3. Klare Erwartungen klar formulieren

Die Regulierung eines innovativen Marktes erfordert ausgewogene und klare Prinzipien an-stelle undifferenzierter Einzelfallregelungen, um ein faires Marktumfeld zu gewährleisten:

  • Adressaten und Pflichten differenziert benennen
    Mit der erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des TKG entstehen technische Umsetzungshürden z. B. im Bereich des Notrufs. Zudem ergibt sich an wesentlichen Stel-len weiterer Klarstellungsbedarf, um den Anwendungsbereich nicht undifferenziert auf professionelle B2B-Anwendungen (wie z. B. Video-Konferenzdienste) auszudehnen.
     
  • Öffentliche Sicherheit ausgewogen gewährleisten
    Überwachungsmaßnahmen und die Erteilung von Auskünften gilt es mit dem Schutz personenbezogener Daten, der Achtung der Kommunikation und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen. Das differenzierte Regulierungspotenzial der europäischen Vorgaben muss auch auf den Sicherheitsbereich übertragen werden. 
     
  • Sachgerechte Umsetzung ermöglichen
    Für die komplexe und aufwendige Umsetzung der neuen Vorgaben ist eine angemesse-ne Umsetzungsfrist von mindestens 12 Monaten für die Unternehmen erforderlich.