Die eIDAS Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste ermöglicht in der digitalen Welt, Dokumente zweifelsfrei ihrem Urheber zuzuordnen. Damit ist in der Europäischen Union ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen worden.
Die Empfänger von digitalen Erklärungen und Dokumenten können sich dank einer elektronischen Signatur oder eines Siegels sicher sein, dass diese tatsächlich von dem jeweiligen Aussteller stammen. Neu ist, dass diese Siegel auch von Unternehmen, Behörden oder anderen Organisationen verwendet werden können. Bisher konnten nach dem Signaturgesetz in Deutschland nur natürliche Personen eine qualifizierte elektronische Signatur einsetzen. Darüber hinaus wird der elektronische Rechtsverkehr um das Instrument der Fernsignatur bereichert. Die Szenarien sind vielfältig: Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen, Anträge in Verwaltungsverfahren oder E-Mails, die in der Masse an Spam-Nachrichten als sicher identifiziert werden sollen. Zudem können sich mit den elektronischen Siegeln zukünftig auch Geräte im Internet of Things authentifizieren.
Der Bitkom begrüßt die eIDAS Verordnung. Sie gibt der Digitalisierung neue Impulse, indem sie praktische Werkzeuge für den Rechtsverkehr schafft. Sie kann als Beschleuniger sicherer digitaler Geschäfts- und Verwaltungsprozesse wirken. Insbesondere die neuen Fernsignaturen und elektronischen Siegel für Organisationen werden zu mehr Rechtssicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr führen und eine sichere Kommunikation über mobile Endgeräte ermöglichen. Allerdings dürfen die Sicherheitsstandards nicht verwässert werden. Deshalb braucht es weitere Vorgaben für die Umsetzung der eIDAS-Verordnung. Ziel muss es sein, sichere und praxistaugliche Lösungen zu schaffen. Der Bitkom wird mit seinen Mitgliedern an der Entwicklung dieser neuen Lösungen mitwirken.
Bereits ab 28. Juli werden von der Bitkom Akademie Live-Online-Seminare zu diesen Themen angeboten. Darüber hinaus wird im Herbst eine große Informationsveranstaltung des Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stattfinden. Eine gute Zusammenfassung des Themas liefert das White Paper des DIHK "Sichere (elektronische) Dokumente – Alles, was Sie zur neuen eIDAS-Verordnung wissen müssen". Erstellt wurde die Publikation unter Mitwirkung des Bitkom im "Forum elektronische Vertrauensdienste". Sie beschreibt die in der eIDAS Verordnung behandelten Vertrauensdienste, erläutert das Verhältnis zur elektronischen Signatur sowie die technische Umsetzung der neuen Dienste. Darüber hinaus schildert die Publikation zahlreiche Einsatzszenarien von der Beglaubigung über den Kontoauszug bis hin zum Softwareschutz.