Privatrechtliche Rechtsdurchsetzung und insbesondere das Instrument der Abmahnung sind etablierte Instrumente der schnellen und effektiven Beendigung von Wettverstößen. Bereits seit einiger Zeit ist aber das Mittel der Abmahnung, insbesondere im wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Kontext durch unseriöse Abmahner und Rechtsmissbrauch in Verruf geraten. Zuletzt gab es im Nachgang der am 25.05.2018 wirksam gewordenen Datenschutzgrundverordnung auch in diesem Bereich Diskussionen über die Gefahren des Abmahnmissbrauchs.
Die Vorteile des grundsätzlich als positiv zu bewertenden Rechtsinstituts der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verkehren sich jedoch zum Teil durch Abmahnmissbrauch ins Gegenteil. Wir begrüßen daher, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt hat, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt und damit die Abmahnung und das privatrechtliche Durchsetzungssystem gestärkt werden soll.