Berlin, 19. April 2021 - Der Bundestag will in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetztes (TKG) beschließen. Zum aktuellen Gesetzesvorschlag erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Mit der vorgesehenen TKG-Novelle rückt das eigentliche Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen und die Standortbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland zu verbessern, in sehr weite Ferne. Die neuen Vorgaben führen zu mehr Bürokratie und weniger Wettbewerb, sie verteuern und verlangsamen den Ausbau. Statt das Tempo zu erhöhen, kommt jetzt die Ausbaubremse.
Die mit der TKG-Novelle angekündigte Absage an die erleichterte Nutzung alternativer Verlegemethoden bedeutet, dass für jedes neue Kabel ganze Straßenzüge aufgerissen werden müssen, um die Netze auszubauen. Das braucht Tiefbaukapazitäten, die kaum zur Verfügung stehen, und das alles kostet Zeit und Geld. Stattdessen sollte man auf innovative und schnelle Verlegetechniken wie Microtrenching setzen. Dieses Verfahren ist etabliert und gut erprobt.
Im Verbraucherschutz bringt die TKG-Novelle viele Detailregelungen mit sich, die wenigsten nutzen den Verbrauchern wirklich, wie weitreichende zusätzliche Informationspflichten und Regeln zur Rufnummernübermittlung. Das Gesetz soll Mobilfunknetzbetreiber zudem verpflichten, Sicherheitsbehörden den Einsatz von IMSI-Catchern im Netz zu ermöglichen und Kommunikationsdienste verpflichten, zusätzliche persönliche Daten für Auskünfte gegenüber Sicherheitsbehörden zu speichern. Außerdem ist es schlicht unrealistisch, solche tiefgreifenden Änderungen innerhalb von nur sechs Monaten umzusetzen. Sehr kritisch sehen wir auch die Gleichmacherei der Mobilfunknetze durch Mitnutzungspflichten und weitere gesetzliche Auflagen. Dies verhindert Wettbewerb, der sich bislang über Netzqualität und das Preisleistungsverhältnis definiert. Durch die zusätzlichen Eingriffe werden Investitionen ins eigene Netz unattraktiver, den Verbrauchern erweist man damit einen Bärendienst.
Was wir für die Gigabit-Gesellschaft brauchen, sind weniger Auflagen, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität und Wettbewerb. Neben neuen Verlegetechniken müssen öffentliche Standorte noch viel schneller und intensiver für den Mobilfunkausbau bereitgestellt werden. Statt zu verhindern, muss es ums Ermöglichen gehen. Dafür ist der aktuelle Vorschlag gänzlich ungeeignet. Die TKG-Novelle ist in ihrer aktuellen Form zum Breitbandverhinderungsgesetz mutiert.“