Da die Frequenzgebührenverordnung (FGebV) mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft tritt, muss die neue ‚Besondere Gebührenverordnung Frequenzzuteilungen‘ (BGebV-FreqZut) zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Bitkom nimmt in diesem Dokument Stellung zum Entwurf der BGebV-FreqZut der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 9. Juli 2021, sowie zu den neuen Sätzen im Vergleich zu den bisherigen Zuteilungsgebühren bzw. ersatzweise Auktionsendpreisen entsprechender Blöcke in den Auktionen 2010, 2015 und 2019.