Die Weltfunkkonferenz in 2023 (WRC-23) wird im Tagesordnungspunkt 1.5 über erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für das UHF Bandes in der ITU-Region 1 insgesamt entscheiden. Hierzu wird eine Bestandsaufnahme der Nutzungen im Frequenzbereich 470–960 MHz vorgenommen und resultierend daraus über regulatorische Änderungen im Bereich 470–694 MHz, der in der ITU-R Region 1 bislang auf primärer Basis ausschließlich dem Rundfunkdienst zugewiesen ist, entschieden. Ziel ist es, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der es erlaubt, auf Basis von Studien zu den Koexistenzbedingungen und den daraus resultierenden Nutzungsoptionen, flexibel auf zukünftige Nutzeranforderungen reagieren zu können. Die Einschätzung des Bitkom lesen Sie in unserer Bitkom-Positionierung zum Frequenzbereich 470–694 MHz.