Presseinformation

Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden

Hinweis zur Methodik

Grundlage der Angaben ist eine Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragen lauteten: „Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt?“; „Ist die private Nutzung des Diensthandys grundsätzlich erlaubt?“; „Und nutzen Sie Ihr Diensthandy auch privat?“; „Beteiligt sich ihr Arbeitgeber an den Kosten für das Handy oder Smartphone, das sie auch beruflich nutzen?“