Berlin, 01. Oktober 2018 – Im Jahr 2016 hat der Bundestag ein Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze beschlossen, das sogenannte DigiNetz-Gesetz. Ziel war es, Synergien beim Breitbandausbau zu schaffen. Bei Bauarbeiten aus ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Mitteln wurden Versorgungsnetzbetreiber unter anderem dazu verpflichtet, Telekommunikationsanbietern die Mitverlegung von Glasfaser zu ermöglichen. Straßen müssen demnach nicht mehrfach aufgerissen werden, wenn bei ohnehin stattfindenden Tiefbauarbeiten Glasfaser für schnelles Internet verlegt werden kann.
In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung beschlossen, die bisherige Regelung einzuschränken. So soll eine Mitverlegung von privatwirtschaftlich errichteten Glasfasernetzen an jenen Stellen nicht mehr möglich sein, wo ein öffentlich gefördertes Glasfasernetz gebaut werden soll.
Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Beim Aufbau von Glasfasernetzen bildet der Tiefbau den mit Abstand größten Kostenanteil. Je nach Verfahren liegt er bei bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Sinnvoll ist es daher, die ohnehin stattfindenden Baumaßnahmen für den Glasfaserausbau zu nutzen und den Infrastrukturwettbewerb bei Glasfasernetzen zu stärken. Nur einen einzigen Glasfaser-Netzbetreiber zum Zuge kommen zu lassen und damit de facto einen Gebietsschutz zu etablieren, ist ordnungspolitisch komplett verfehlt. So entstehen neue, lokale Monopole mit entsprechend unkontrollierten und marktunüblichen Preisvorstellungen. Die Verlierer sind in erster Linie die Verbraucher. Sie haben keine Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Anbietern und werden perspektivisch von neuen Entwicklungen in der Glasfasertechnologie abgeschnitten.“