Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) wurden 2021 rechtliche Grundlagen zum Aufbau eines zentralen Registers für Unternehmensbasisdaten geschaffen. In § 10 UBRegG werden BMF, BMWK und BMJ ermächtigt, eine gemeinsame Rechtsverordnung zu erlassen, die technische und organisatorische Details zur Umsetzung des Basisregisters flankieren soll. Die Verordnung ist Voraussetzung für den erfolgreichen Echtbetrieb des Basisregisters nach der technischen Aufbauphase; sie stellt vor allem den automatisierten und sicheren Datenaustausch zwischen den Quellregistern und den angebundenen Registern auf der einen Seite sowie dem Basisregister auf der anderen Seite sicher und setzt dafür die technischen Standards und Rahmenbedingungen, u.a. für die Definition und den Aufbau von Schnittstellen. Zudem werden ergänzende Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit getroffen.