Die Vorschriften für Verwertungsgesellschaften in Deutschland sollen grundlegend reformiert werden. Hierzu hat die Bundesregierung im Kabinett im November 2015 den Entwurf zu einem Verwertungsgesellschaftengesetz beschlossen. Dieser regelt in § 107 die Möglichkeit der Schiedsstelle, zu Lasten der Hersteller und Importeure eine Sicherheitsleistung für urheberrechtliche Abgaben anzuordnen. In einem kürzlich vorgelegten Rechtsgutachten ist der Verfassungsrechtler Prof. Lenz zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Gesetz mit diesem Inhalt verfassungswidrig wäre. Das vollständige Gutachten kann hier abgerufen werden.