Der Bitkom begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme hinsichtlich der Übertragung von Kryptowerten. Aus Sicht des Bitkom besteht Handlungsbedarf zur Schaffung von Rechtssicherheit, bei der Übertragung von (autonomen/intrinsischen und aufgeladenen/extrinsischen) Kryptowerten, die weder Inhaberschuldverschreibungen noch Anteilscheine auf den Inhaber an Sondervermögen oder Aktien verkörpern. Der Bitkom steht für weitere Fragen zur zivilrechtlichen Ausgestaltung von Übertragungen jederzeit für einen Austausch bereit.