Die geplante Payment Services Direktive 3 (PSD3) und die Payment Services Regulation (PSR) werden die bestehende Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sowie die E-Geld-Richtlinie (EMD2) ablösen und einen einheitlichen Rahmen für Zahlungsdienste und E-Geld schaffen. Parallel dazu etabliert die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) eine umfassende Regulierung von Kryptowerten. Während PSD3/PSR die klassischen Zahlungsdienste und E-Geld abdecken, regelt MiCAR die auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierenden Kryptowerte, einschließlich sogenannter E-Geld-Token. Von einer vollständigen Harmonisierung der Gesetze fehlen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch wichtige Abgrenzungen, um eine konsistente und praktische Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bezieht der Bitkom Position, um zu einem möglichst rechtssicheres Regulierungsumfeld für die betroffenen Marktteilnehmer beizutragen.