Die Bundesregierung hat sich im Februar 2021 darauf verständigt, ein Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten noch in der laufenden 19. Legislaturperiode zu verabschieden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 1. März 2021 einen Entwurf vorgelegt, welcher bereits am 3. März 2021 ohne ausreichende Konsultation der betroffenen Wirtschaft vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Regierungsentwurf geht weit über die veröffentlichten Eckpunkte sowie den im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und den zugrunde liegenden UN-Leitprinzipien hinaus.
Bitkom und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten. Entsprechend hat Bitkom zusammen mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern eine Verpflichtungserklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei der ITK-Beschaffung erarbeitet. Viele IT-Unternehmen haben bereits ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette etabliert und orientieren sich dabei z.B. am RBA-Verhaltenskodex (Responsible Business Alliance Kodex).
Der vorliegende Gesetzentwurf erkennt die schon bestehenden Vorgaben zur Durchsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die von der Wirtschaft umgesetzten Verhaltenskodizes nicht an. Die Regelungen im Gesetzentwurf scheinen in sich noch nicht ausgewogen. Es ist zu befürchten, dass das Gesetz zu Ungleichheiten im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen führt. Ebenso gilt es schon bestehenden Maßnahmen zur Durchsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anzuerkennen. Es ist dafür zu sorgen, dass nicht redundante oder gar widersprüchliche gesetzliche Sorgfaltspflichten beschlossen werden.