Stellungnahme zum Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Referentenentwurf vom 25. Juli 2018)
Mit der folgenden Stellungnahme kommentiert Bitkom den Referentenentwurf eines fünften TKG-Änderungsgesetzes des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Gegenstand des Gesetzesentwurfes ist eine Änderung bzw. Ergänzung des § 77i Abs. 3 TKG, mit welchem eine neue Unzumutbarkeitsregelung bei Anträgen zur Mitverlegung von Telekommunikationsinfrastrukturen bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten aufgenommen werden soll. Aus Sicht des Bitkom besteht aktuell aus einer Reihe von Gründen kein Anlass für eine solche Gesetzesänderung. Erste Erfolge des DigiNetzG, die Kostensenkungspotentiale und Infrastrukturwettbewerb in Balance bringen, werden aktuell sichtbar. Diese Erfolge dürfen nun nicht durch vorschnelle Änderungen konterkariert werden.