Nach Inkrafttreten der E EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der parallel erlassenen Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung von Strafverfolgungsbehörden und Justiz im Mai 2016 hat die Bundesregierung im Februar einen Regierungsentwurf für ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet, welches nun im Bundestag beraten werden muss.
Für Unternehmen ist die Anpassungsgesetzgebung für den Anwendungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung relevant.
Bitkom hat zu dem Regierungsentwurf Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen die durch die Verordnung erreichte Harmonisierung des europäischen Datenschutzgesetzrahmens nicht konterkarieren sollten.