Bitkom fordert die zukünftige Bundesregierung auf, vor grundsätzlichem Anwendungsbeginn des Data Act (DA) im September 2025 ein Durchführungsgesetz für diesen zu verabschieden. Wichtig ist dabei:
Die BNetzA sollte als Aufsichtsbehörde eingesetzt werden und die BfDI eine Sonderzuständigkeit erhalten.
Wie personenbezogene Daten sind auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor den Augen Dritter zu schützen.
Statt verfahrensrechtlichem Gold-Plating braucht es eine 1:1 Umsetzung.
Statt Fahrlässigkeitsstrafbarkeit braucht es nur eine Vorsatzstrafbarkeit, damit es nicht die Falschen trifft.