Die hessische Landesregierung hat Anfang Juli 2022 dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gesetzentwurf reagiert auf neue Herausforderungen und Anforderungen, mit denen sich hessische Schulen unter anderem durch die zunehmende Digitalisierung konfrontiert sehen.
Zu begrüßen sind unter anderem die Schwerpunktsetzung auf eine Neuausrichtung des hessischen Schulgesetzes für das digitale Zeitalter durch den Einsatz neuer Medien, der Anspruch an eine zeigemäße, datenschutzkonforme Unterrichtsgestaltung und die Verpflichtung von Schulträgern und Land zum Zusammenwirken beim Erreichen der Digitalisierung öffentlicher Schulen. Trotz aller Ambitionen liefert der Gesetzentwurf jedoch noch keine Grundlage für eine umfassende Digitalisierung des hessischen Schulsystems. So wird die Chance zur Einführung eines Rechts auf Bildung, sowie zur Schaffung eines langfristigen Finanzierungskonzepts für digitale Lehr- und Lernprogramme oder IT-Administration an Schulen mit der Novelle verpasst. Bitkom hat zentrale Hebel und Anpassungsbedarfe in seiner Stellungnahme zusammengefasst.