Im Rahmen der Verbändeanhörung durch das BSI hat sich der Bitkom mit einer Stellungnahme zur weiterentwickelten Version der verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren gemäß § 8a Abs. 5 BSIG beteiligt. Wir begrüßen die Bestrebungen des BSI, die Qualität der Nachweiserbringung in ausgewählten Themenbereichen weiter zu verbessern. Die folgende Stellungnahme hebt relevante Punkte hervor, die aus Sicht unserer Mitgliedschaft bei der Novellierung berücksichtigt werden sollten.
Wir beleuchten die Punkte: