Nach dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18 CCOO) und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden erfasst werden. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um die Vorgaben der gerichtlichen Entscheidungen umzusetzen.
Eine an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt ausgerichtete Novelle des Arbeitszeitgesetzes müsste insbesondere folgende Punkte angehen:
Das Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.