Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales führte am 18. September 2023 eine öffentliche Anhörung zum Thema Mitbestimmung durch. Die hierfür erstellte Bitkom-Stellungnahme hebt insbesondere folgende Punkte hervor:
Ziel der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) soll es sein, Prozesse zu beschleunigen und nicht die Einführung neuer Technologien zu verzögern.
Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen müssen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht werden.
Die Durchführung von Online-Betriebsratswahlen in Unternehmen muss als Option im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden.
Um die Beschlussfassung über Betriebsvereinbarungen zu erleichtern, wäre eine Regelung wünschenswert, die den Abschluss von Betriebsvereinbarungen auch in Textform (z. B. E-Mail) ermöglicht.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll auf seinen eigentlichen Zweck reduziert werden und die Mitbestimmung des Betriebsrats auf die tatsächliche Nutzung von Daten zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer beschränken.