Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die Ausarbeitung eines Digitalisierungschecks vorgesehen. Es soll bereits bei der Erarbeitung von neuen Gesetzen geprüft werden, ob die Vorschrift digital ausgeführt werden kann. Eine Analyse der Digitaltauglichkeit neuer Gesetze ist sehr zu begrüßen, denn dadurch können frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um Verwaltungsverfahren möglichst einfach und nutzerfreundlich zu gestalten. Die besondere Herausforderung bei der Ausarbeitung des Digitalchecks liegt darin, dass dieser die Digitaltauglichkeit neuer Gesetzte erhöhen muss, ohne dabei jedoch durch zusätzliche bürokratische Hürden zu Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess zu führen. Der Bitkom-Arbeitskreis Digitale Verwaltung hat deshalb fünf Thesen zum Digitalcheck formuliert, aus denen sich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung ableiten lassen.