Unternehmen sind in verschiedenen Bereichen auf die Unterstützung externer IT-Spezialisten angewiesen. In der IT-Branche selbst und in Startups werden externe IT-Experten insbesondere in der Softwareentwicklung und -programmierung sowie in der IT-Beratung eingesetzt. Die digitale Transformation erhöht den Bedarf an IT-Fachwissen aber auch in den sogenannten Anwenderbranchen, z. B. im Maschinenbau oder bei Banken- und Versicherungen. Seit dem 1. April 2017 hat sich die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Fremdpersonal geändert. Dieser Leitfaden soll Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unterstützen und hands-on Praxishinweise geben. Er dient zur Orientierung, kann dennoch den besonderen Umstanden jedes Einzelfalles nicht Rechnung tragen. Insbesondere müssen Unternehmen selbst prüfen, welche Vertragsform zu ihrem konkreten Vorhaben passt, und wie sie im Einzelfall das Risiko einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung oder einer Scheinselbstständigkeit minimieren.