Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
Bitkom begrüßt die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Unverbindlichen Netzanschlussauskunft, zur Schaffung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs und zum Energy Sharing grundsätzlich. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen tragen zur Digitalisierung und damit auch potenziell zur Beschleunigung von Netzanschlussverfahren bei – Bitkom hat bereits in der Vergangenheit u.a. im Rahmen des Netzanschlussgipfels auf die Bedeutung digitaler, einheitlicher und standardisierter Netzanschlussverfahren hingewiesen. Im Detail gibt es zu einigen rechtlichen und technischen Fragen allerdings noch Klärungsbedarf.
Die Regelungen zum Energy Sharing („Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“, §42c (neu) EnWG-E) setzen in erster Linie europäische Vorgaben aus Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III-Richtlinie) und Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strommarktrichtlinie) um. In der vorliegenden Ausgestaltung ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Novellierung eine spürbare Auswirkung auf die Nutzung von Energy Sharing-Modellen haben wird.