Bitkom begrüßt und unterstützt das Vorhaben, den Wirtschaftsteilnehmern mit einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) das Vorlegen von Nachweisen bei europaweiten Ausschreibungen zu erleichtern und damit auch die öffentlichen Auftraggeber zu entlasten. Der Entwurf erfüllt einige der daran geknüpften Anforderungen. Er ist aber zum aktuellen Zeitpunkt weder fehlerfrei noch praxistauglich und muss dringend überarbeitet werden.
Es stellt zwar eine Vereinfachung dar, wenn die Anforderungen an die Bieter für jede Ausschreibung immer an der gleichen Stelle im Dokument verortet sind. Das täuscht jedoch darüber hinweg, dass die tatsächlichen Arbeitsabläufe gerade im Hinblick auf die elektronische Bearbeitung von Dokumenten mehr erfordert. Das direkte Nebeneinander von ausschreibungsspezifischen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers und Angaben des Bieters mitten im Dokument erschwert die Handhabung. So wird damit eine Wiederverwendung vormals eingetragener Daten und Textpassagen (etwa per Copy/ Paste) für beide Seiten unnötig erschwert.
Nach Ansicht des Bitkom wäre es zwingend, das Dokument anders aufzubauen. Es könnte etwa wie folgt in zwei Abschnitte aufgeteilt werden:
Im ersten Teil könnte der Auftraggeber genannt und zum Vergabeverfahren (ohne weitere Angaben) auf die Bekanntmachung im Internet verlinkt werden. Hinsichtlich der konkret auf das Vergabeverfahren bezogenen einzelnen Entscheidungen über Nachweise könnte der Auftraggeber eine Liste ausfüllen, die unmittelbar aufeinander folgend alle aktuell in der EEE grau hinterlegten Felder enthält.
In einem zweiten Teil könnte der Wirtschaftsteilnehmer dann seine Eintragungen an der entsprechenden Überschrift nach Vorgabe des ersten Teils vornehmen. So wäre es bei digitalen Dokumenten wesentlich leichter möglich, den gesamten zweiten Teil aus früheren Erklärungen zu kopieren und an das konkrete Verfahren anzupassen. Die nach aktueller Gestaltung gemischte Form, d. h. mit dazwischen gesetzten Angaben des Auftraggebers, erschweren dies jedoch erheblich.
Es scheint nicht hinreichend genau geklärt, wie das Verhältnis der EEE zu den Präqualifikationsverzeichnissen zu beurteilen ist. Nach Vorstellung des Bitkom müsste es ein Feld geben, mit dem ein Verweis auf die jeweilige Präqualifikationsdatenbank möglich ist. Weitere Eintragungen könnten sich im besten Fall dann erübrigen.
Die EEE geht davon aus, dass Nachweise bei den Behörden von extern über das Internet abrufbar sind. Dies ist jedoch in aller Regel nicht der Fall, so dass diese Vereinfachung letztlich ins Leere läuft. Es ist insoweit gleichzeitig im Rahmen des E-Governments auf entsprechende Strukturen hinzuwirken.