Am 13. März 2024 legte die Bundesregierung einen Entwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vor. Dieser enthält u.a. eine Änderung des Nachweisgesetzes.
Bitkom plädiert dafür, die Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zuzulassen. Diese würde den Umsetzungsanforderungen der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie unter Voraussetzung eines Übermittlungs- oder Empfangsnachweises genügen und den Anforderungen einer modernen, digitalen, bewerberfreundlichen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt erfüllen.
In Zeiten von digitalen HR-Prozessen, Fachkräftemangel und internationalem Wettbewerb um die besten Talente sollte es möglich sein, Arbeitsverträge schnell, effizient und bewerberfreundlich in Textform, z.B. per E-Mail, zu versenden.