Der erste Vorschlag der Europäischen Kommission zum Data Governance Act (DGA) hat, wenn er richtig gemacht wird, das Potenzial, ein wichtiger Schritt in Richtung einer europäischen Datenwirtschaft zu sein. Während sich die bisherigen Diskussionen über die Nutzung von Daten vor allem auf das wichtige Thema Datenschutz konzentrierten, wächst das Bewusstsein für das innovative Potenzial von Daten, weshalb wir begrüßen, dass der DGA alle Arten von Daten (personenbezogene, nicht-personenbezogene, staatliche und spezifische Datensätze) anspricht.
Um die digitale Transformation der europäischen Wirtschaft zu beschleunigen, bedarf es eines klaren und harmonisierten Rahmens für die Datenwirtschaft. Dazu müssen bestehende Regulierungen – sektorspezifische und andere – sorgfältig bewertet werden, um festzustellen, welche Vorschriften zweckdienlich sind, welche geändert werden müssen und welche zu einem umfassenderen Regelwerk für die EU-Datenwirtschaft ausgebaut werden sollten.
Es sei auch hervorgehoben, dass es nicht darum geht, einen einzigen integrierten Datenraum zu schaffen, sondern verschiedene Initiativen für die Datenweitergabe – auch domänenübergreifend – auf technischer Ebene zu verbinden, um die Interoperabilität zu gewährleisten.
Auch wenn die DGA nur ein Schritt in diese Richtung sein kann, begrüßen wir die Initiative und möchten auf der Grundlage von 12 Grundsätzen und den detaillierten Anmerkungen in unserem Positionspapier Stellung nehmen.
Das Paper kann in englischer Sprache heruntergeladen werden.