Rechtssichere Verfahren zur Identifizierung von Geschäftspartnern sind für die sichere und vertrauensgesicherte Durchführung von digitalen Geschäftsprozessen unerlässlich. Immer mehr Dienste, auch grenzüberschreitender Art, benötigen ein hohes Maß an Identifizierungssicherheit. Das betrifft zum Beispiel neben den Bereichen wie Handel, Mobilfunk und allgemeiner Vertragsabwicklung auch den Bereich des E-Government.
Die Bedürfnisse des Marktes unterstützen daher das Bedürfnis der Einführung des Videoident-Verfahrens. Zudem wird es erfolgreich in den Anwendungsbereichen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Geldwäschegesetzes (GWG) eingesetzt. Videoidentifikation ist auch bereits marktgängig, sicher, barriere- und diskriminierungsfrei und sollte daher neben der Online-Ausweisfunktion (eID) Funktion als Identifikationsmethode EU-weit zur Anwendung kommen. Ein deutscher Sonderweg, der die Einführung und Verbreitung der Videoidentifikation in Deutschland verhindert, sollte unbedingt vermieden werden. Die derzeit veröffentlichte Verfügung der Bundesnetzagentur (Mitteilung Nr. 208/2018) stellt jedoch nun noch höhere Anforderungen an qualifizierte Zertifikate auf. Dies wirft Fragen der Europarechtskonformität auf, da diese Zusatzanforderungen über die EU-eIDAS Verordnung hinausgehen. Hierdurch gelten nun für in Deutschland ansässige Vertrauensdiensteanbieter strengere Anforderungen als für die Anbieter in anderen Mitgliedstaaten, was die Entwicklung des Europäischen Binnenmarktes behindern.