Die Diskussion um Forschungsdatenklauseln und Forschungsdatenzugänge ist im vollen Gange. Es stellt sich die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen Forschungseinrichtungen Zugang zu Daten für ihre Forschung von Unternehmen erhalten sollten – in anderen Worten eine Datenteilungspflicht für Unternehmen.
Wir sind über die Idee einer pauschalen verpflichtenden Bereitstellung von Daten „für die Forschung“ – dazu noch ohne Entgelt – vor dem Hintergrund anerkannter Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft erstaunt und lehnen diese geschlossen aus zahlreichen Gründen ab.
Anstatt das Thema Datenteilungspflichten gegenüber der Forschung völlig zu überstürzen, sollten bestehende Konsortialforschungsmodelle mehr und besser genutzt werden. Dazu machen wir einige Vorschläge.