Gastbeitrag von Stephan Kreß (Morrison Foerster)
Im Jahr 2015 hat die EU ihre Strategie für die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes und im Jahr 2020 ihre europäische Digitalstrategie vorgestellt. Ziel dieser Strategien ist ein besserer Zugang zu digitalen Produkten, das Schaffen einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für digitale Dienste und die Förderung des Wachstums der digitalen Ökonomie. Seit ein paar Jahren sehen wir jetzt die Früchte dieser Bemühungen in einer Reihe neuer Gesetze, die digitale Geschäftsmodelle regulieren und auch Regeln für relevante Verträge aufstellen, z. B. mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie, dem KI-Gesetz und dem Datengesetz. Dieser Vortrag möchte einen kurzen Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen geben, mit Fokus auf die Auswirkungen auf Technologieverträge.
Der europäische Gesetzgeber hat den digitalen Binnenmarkt und die europäische Datenökonomie seit einigen Jahren stark im Fokus und stellt immer mehr Anforderungen auf, die teilweise bereits bis hinein in die Produktentwicklung wirken. Wer sich als Startup nicht bereits von Anfang an mit den Auswirkungen dieser rechtlichen Vorgaben auf sein Geschäftsmodell auseinandersetzt, wird schnell mit hohen Kosten für nachträgliche Anpassungen konfrontiert. Auch sollte man seine Geschäftsprozesse und Verträge an der geltenden Gesetzeslage ausrichten. Bei den vielen neuen Richtlinien und Gesetzen kann es gerade für junge Unternehmen schwierig sein den Überblick zu behalten.
Stephan Kreß, Counsel bei Morrison Foerster, erläutert im Folgenden kompakt und praxisnah einen Überblick über den aktuellen Stand der für Startups relevanten Dos and Don’ts für die Gestaltung von IT- und Technologie-Verträgen. Zudem werfen wir einen Blick auf die absehbaren Entwicklungen im B2C- und B2B-Bereich.
Was sind die Herausforderungen für Startups?
Startups müssen mit den immer mehr steigenden Anforderungen an die Produkt- und Vertragsgestaltung im digitalen Bereich umgehen. Das betrifft derzeit insbesondere objektive Anforderungen an digitale Produkte, Datenzugriffsrechte bei vernetzten Produkten, regulatorische Anforderungen an KI-Systeme, Anbieterwechsel im Cloud-Bereich und die mit all diesen Themen in Zusammenhang stehenden Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Die rechtlichen Anforderungen betreffen dabei nicht nur Geschäfte mit Verbrauchern, sondern auch den B2B-Bereich.
Welche Vorgehensweise empfiehlt sich für Startups?
Die anwendbaren Anforderungen, die sich auf das Produktdesign beziehen (z. B. in Bezug auf privacy by design, security by design, data access by design usw.) sollten bereits von Anfang an berücksichtigt werden.
Die Rechte eurer Kunden und Nutzer sind zu berücksichtigen und der Geschäftsbetrieb bzw. die Vertragsgestaltung entsprechend darauf abzustellen. Aus den gesetzlichen Regelungen zu digitalen Produkten ergeben sich etwa Updateverpflichtungen und aus dem Datengesetz ergeben sich Informationspflichten gegenüber Nutzern, wenn ihr der Dateninhaber seid.
Die für den Geschäftsbetrieb verwendeten Verträge sollten auf Konformität mit den Richtlinien überprüft werden. Gerade bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Vorsicht und ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen. Für einige zwingende vertragliche Regelungen werden nach und nach von der EU Kommission Mustervertragsklauseln veröffentlicht. Diese können als Grundlage herangezogen werden, sollten jedoch nicht ohne Überprüfung verwendet werden.
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