Gastbeitrag von Gesine von der Groeben (Dentons)
„Exit“ meint den Fall, dass die Gründer das Unternehmen verlassen, indem sie alle oder so gut wie alle Anteile abgeben und dafür einen Veräußerungserlös erhalten. Der häufigste Fall ist der Verkauf des Unternehmens. In selteneren Fällen kann es sich aber auch um einen Börsengang handeln.
In der Anfangsphase erscheint ein Exit den Gründern erst in vielen Jahren relevant. Aber das ist zu kurz gedacht: denn ist es das grundsätzliche Ziel des Gründerteams, das Startup irgendwann einmal zu veräußern, sollte von Anfang an darauf hingearbeitet und eine entsprechende Exitstrategie aufgesetzt und konsequent verfolgt werden.
Dr. Gesine von der Groeben, Partnerin bei Dentons, erläutert im Folgenden kompakt und praxisnah, wie man den Exit von Anfang an mitdenkt und welche Maßnahmen man in Vorbereitung darauf ergreifen sollte.
Gerade am Anfang können die Anforderungen, denen sich Gründer*innen beim Aufbau eines Startups ausgesetzt sehen, sehr überfordern: Businessplan, Produktlaunch, Kunden- und Umsatzgenerierung, regulatorische Fallstricke, Fundraising; Planung und Durchführung von Finanzierungsrunden etc.
Umso wichtiger ist es, das große Ganze nicht aus dem Blick zu verlieren und sich regelmäßig Gedanken zu machen, was das übergeordnete Ziel ist. Folgende Überlegungen können dabei helfen:
Die Inhalte auf dieser Webseite spiegeln ausschließlich die fachliche Auffassung der Rechtsanwältin Gesine von der Groeben der Kanzlei Dentons zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Inhalte stellen eine allgemeine unverbindliche Information dar, welche insbesondere nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen können. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers bzw. der Leserin.