Gastbeitrag von Dr. Gesine von der Groeben und Dr. Clemens Maschke (Dentons)
Für Startups ist es von entscheidender Bedeutung, Finanzierungsrunden richtig vorzubereiten und Beteiligungsverträge erfolgreich zu verhandeln. Dazu gehört nicht nur, schon auf das Term Sheet ein besonders Augenmerk zu legen, sondern auch, die relevanten Regelungsgegenstände zu kennen.
Verwässerungsschutz, Liquidationspräferenz und Vesting – dies sind nur drei der typischen Regelungen in Beteiligungsverträgen zwischen Startups und Investoren. Entscheidend für Gründerinnen und Gründer ist es, die grundlegenden Mechanismen dieser Regelungen zu verstehen und die jeweiligen Stellschrauben für die Verhandlungen mit Investoren zu kennen.
Um erfolgreich (equity) Investments abzuschließen, müssen Gründerinnen und Gründer nicht nur reflektiert präsentieren können, was sie von Investoren erwarten; sie müssen auch die relevanten key terms bei der Verhandlung von Beteiligungsverträgen kennen. Denn aus Investorsicht gilt: Gründende, die ihren Standpunkt nicht überzeugend vor dem Investor vertreten, wird ein Unternehmen - und damit das von Investoren überlassene Kapital - kaum erfolgreich fördern können. Ferner ist es essenziell, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und sich bei Verhandlungen auf die wirklich wesentlichen Dinge zu konzentrieren.
Unsere Rechtsexpert:innen Dr. Gesine von der Groeben und Dr. Clemens Maschke stellen im Folgenden den Ablauf einer Beteiligungsrunde vom Term Sheet bis zum Closing dar und erläutern einige zentrale Regelungen in Beteiligungsverträgen.
Sei dir im Klaren darüber, welches Investment du als Gründerin oder Gründer von wem anstrebst. Ohne eine klare Reflektion deiner Ziele unter Beachtung der gegebenen Realitäten werden Finanzierungsrunden, zumindest langfristig, im Sinne des Aufbaus von Unternehmen kaum erfolgreich sein. Gründerinnen und Gründer müssen die Art des angestrebten Investments (z.B. Angel Investment, staatliche Zuschüsse/Beihilfen, ‚friends and familiy‘, Lieferantenfinanzierung (vendor financing), Risikokredite (venture debt), Wandeldarlehen (convertible loans), Eigenkapital (equity investments) und die Art des bevorzugten Investors vorab klar identifiziert haben.
Ferner muss die Entwicklungsstufe des Startups zu dem angestrebten Investment passen und die Investorenansprache sollte sauber vorbereitet werden (Phase der Produktentwicklung, timing, Ziele, Due Diligence).
Verwässerungsschutz ist ein Mechanismus, der einen Investor davor schützen soll, dass ein Startup nach seiner Beteiligung daran an Wert verliert und dass dadurch andere Investoren zu einem späteren Zeitpunkt zu günstigeren Konditionen einsteigen können. Eine Liquidationspräferenz regelt die Verteilung des Erlöses nach einem Exit zwischen den Investoren einerseits und den Gründenden andererseits. Der Begriff Vesting umfasst eine Reihe von vertraglichen Regelungen, die bestimmen, was mit den Anteilen der Gründerinnen und Gründer passiert, falls dieser nicht mehr aktiv für die Gesellschaft tätig ist.
Die Verwässerungsschutzregelungen führen immer dazu, dass zwar der Investor vor einer Verwässerung geschützt wird, nicht jedoch die Gründerinnen und Gründer. Es gilt also, den Verwässerungsschutz entsprechend vertraglich zu beschränken. Im Hinblick auf die Liquidationspräferenz gilt es, eine ausgewogene Regelung dahingehend zu finden, dass dem Interesse der Investoren einerseits Rechnung getragen wird, dass sie mit ihrem Investment auch eine Rendite erwirtschaften und dass andererseits aber auch für die Gründenden genug „übrig bleibt“. Beim Vesting sollte die Zeit, die die Gründerinnen und Gründer vor Einstieg des Investors bereits in das Startup investiert haben, zu ihren Gunsten berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte die Vesting-Periode nicht zu lang bemessen sein und die Vesting-Frequenz sollte nicht zu lang sein.
Der Verwässerungsschutz ist idealerweise auf die nächste Finanzierungsrunde zu beschränken und die Anzahl der zusätzlichen Anteile, die der Investor im Fall einer Down-Round bekommt, sollte nach der weighted average-Methode berechnet werden. Überdies ist eine pay-to-play-Regelung empfehlenswert. Bei der Liquidationspräferenz ist ein double-dip der Investoren zu vermeiden; es sollte sich außerdem um eine anrechenbare Liquidationspräferenz handeln. Im Rahmen des Vesting sollten die Gründerinnen und Gründer versuchen, ein Cliff zu vermeiden oder es sollte geregelt werden, dass nur ein Teil der Gründeranteile einem Vesting unterliegt. Die Vesting-Periode sollte vier Jahre nicht überschreiten und die Anteile sollten monatlich vesten. Besonderes Augenmerk ist auch auf die Definition der Good- und Bad-Leaver-Fälle zu legen.
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