Kassetten
Gesamtverträge des Bitkom

Lizensierung von Musikrechten

Music on Demand - Download

Anbieter von kostenpflichtiger Musik in Online-Downloadshops (GEMA-Tarif VR-OD7) haben bis Ende 2018 über den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA erhalten. Bitkom möchte einen neuen Vertrag abschließen, sobald das Gesamtvertragsverfahren zu VR-OD8 abgeschlossen ist.

Music on Demand – Streaming Subscription

Anbieter von kostenpflichtiger Musik in Streaming-Flatrate-Angeboten (GEMA-Tarif VR-OD8) haben bis Ende 2018 über den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA erhalten. Aufgrund einer Tariferhöhung der GEMA mit Wirkung zum 1.1.2019 befindet sich Bitkom aktuell noch in einem Gesamtvertragsverfahren mit der GEMA, um mit Wirkung zum 1.1.2019 einen neuen Gesamtvertrag abzuschließen.

Video on Demand – Download & tethered Download

Anbieter von kostenpflichtigen Videos in Online-Videotheken (Download und Leihe) (GEMA-Tarif VR-OD4) erhalten über den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA.

Video on Demand – Streaming Subscription

Anbieter von kostenpflichtigen Videos in Streaming-Flatrate-Angeboten (GEMA-Tarif VR-OD4) erhalten über den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA.

Music & Video on Demand – Werbefinanzierte Dienste

Zu diesen Angeboten existiert aktuell kein Gesamtvertrag mit der GEMA. Verhandlungen führten bisher zu keinem Erfolg. Die GEMA hält folgende Tarife für anwendbar: VR-OD4 für Video und VR-OD9 für Musik. Der Verband Privater Medien e.V. führt aktuell für den Zeitraum ab Januar 2019 ein Verfahren nach § 92 Abs. 1 Nr. 3 VGG bei der Schiedsstelle des DPMA; mit dem Ziel, einen angemessenen Gesamtvertrag zum VR-OD9 abzuschließen.

Hörspiel, -bücher, Podcasts on Demand

Zu diesen Angeboten existiert aktuell kein Gesamtvertrag mit der GEMA. Bitkom führt derzeit Gespräche mit der GEMA zu einem etwaigen Gesamtvertrag für Hörbücher und Hörspiele. Die GEMA hält folgende Tarife für anwendbar:

Ruftonmelodien

Anbieter von monophonen und polyphonen Ruftonmelodien sowie Realtones und Videoringtones („Klingeltöne“) (GEMA-Tarif VR-OD1) erhalten durch den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA.

Ringbacktones

Anbieter von Freizeichenuntermalungsmelodien („Ringbacktones“) haben rückwirkend von 2002 bis 2016 durch den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA erhalten. Seit die GEMA den Vertrag im Jahr 2016 gekündigt hat, wurde kein neuer Vertrag abgeschlossen.

Nutzen Unternehmen im geschäftlichen Umfeld Musik, z.B. als Hintergrundmusik auf einer Veranstaltung, auf der eigenen Webseite, in einem Werbespot, Imagefilm oder in einer Produktinformation erhalten Bitkom-Mitglieder durch den Bitkom-Gesamtvertrag vergünstigte Konditionen (u.a. 20% Rabatt) für die Lizenzzahlungen an die GEMA.