Wann: 13. Juli 2022, 10:00 bis 11:00 Uhr
Seit Oktober 2020 bilden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen neuen Versorgungsbereich in Deutschland. Nach der Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis bestimmen die DiGA-Hersteller im ersten Jahr ihren Preis, bevor ab dem 13. Monat der verhandelte Vergütungsbetrag greift. Entgegen der Empfehlung der Herstellerverbände wurden Regelungen für die Höchstbeträge von der Schiedsstelle in Kraft gesetzt, die sich auf das erste Jahr der freien Preisbildung auswirken können. Die nun geschiedsten Höchstbeträge gelten ab dem 1. Oktober 2022. Des Weiteren ist auch die Höhe des Schwellenwertes festgelegt worden, der ebenfalls ab Oktober gilt.
Die beteiligten Herstellerverbände informierten gemeinsam über die zentralen Inhalte: