Um eine Sprachnachricht im Chat aufzunehmen, muss lediglich das Mikrofon-Symbol gedrückt und gehalten werden. Zum Verschicken muss der Aufnahmeknopf nur losgelassen werden. Klingt zunächst simpel, aber auch bei Sprachnachrichten ist es ratsam, sich an gewissen Verhaltensregeln zu orientieren:
1. Sprachnachrichten leise abspielen
Manchmal ist es verlockend, eine Sprachnachricht sofort unterwegs abzuspielen – dann aber bitte so, dass sich die Mitmenschen nicht gestört fühlen und die Privatsphäre des Absenders geschützt ist, etwa über Kopfhörer. Was viele nicht wissen: Die Sprachnachricht kann leise abgespielt werden. Dazu einfach auf Abspielen drücken und das Telefon ans Ohr halten.
2. In der Kürze liegt die Würze
Es kann verlockend sein, bis ins kleinste Detail von der letzten Reise oder dem Date zu erzählen, es artet nur leider schnell aus. Immerhin benötigt der Hörer auch die Zeit, um sich zehn oder fünfzehn Minuten Gerede anzuhören. Daher empfiehlt es sich, die Sprachnachrichten kurz und prägnant zu formulieren und nicht über fünf Minuten zu kommen. Sprachnachrichten ersetzen kein Gespräch. Bei größerem Redebedarf vielleicht doch direkt anrufen oder die Ereignisse beim nächsten Treffen auswerten.
3. Wischen, Halten und ein kleines bisschen Übung
Sprachnachrichten aufzunehmen erfordert am Anfang ein bisschen Übung. Verplappert? Kein Problem, denn Sprachnachrichten lassen sich mit einem Wischen nach links löschen und das Gesagte wird nicht übermittelt. Wem es allerdings passiert, dass der Finger immer wieder abrutscht und die Sprachnachrichten zerstückelt gesendet werden, kann den Aufnahmeknopf festsetzen. Das geht allerdings noch nicht bei allen Messenger-Diensten und Betriebssystemen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Online-Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.212 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt, darunter 1.074 Nutzer von Kurznachrichten-Diensten bzw. Messenger-Apps. Die Fragestellung lautete: „Haben Sie in den vergangenen drei Monaten in Ihren Kurznachrichten-Diensten bzw. Messenger-Apps Sprachnachrichten verschickt?“