Berlin, 23. Februar 2024 - Die Koalition hat sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss beim OZG-Änderungsgesetz geeinigt. Heute soll darüber der Bundestag abstimmen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:
„Das OZG-Änderungsgesetz ist überfällig und wir begrüßen, dass es jetzt eine grundsätzliche Einigung dazu gibt. Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für eine wirklich digitale Verwaltung vor. Dazu gehören etwa durchgehend digitale Verwaltungsprozesse zumindest auf Bundesebene, aber auch zentral bereitgestellte und gemeinsam genutzte Basiskomponenten und eine verpflichtende Durchsetzung von Standards und offenen Schnittstellen. Künftig kann der Bund dafür sorgen, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird. Wir müssen uns von alleinstehenden Insellösungen verabschieden. Nötig sind gleichzeitig mehr Mittel für Investitionen in eine moderne IT-Infrastruktur. Nachdem im Zuge der Haushaltsplanung 2024 Einsparungen vorgenommen wurden, brauchen wir an dieser Stelle im Laufe des Jahres eine Kehrtwende. Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif, aber sie lohnt sich.
Mit dem OZG-Änderungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für eine digitale Verwaltung geschaffen, jetzt müssen Bund, Länder und Kommunen die Umsetzung gemeinsam vorantreiben. Dazu gehört zum Beispiel, dass Best Practices wo immer möglich kopiert werden und dass Verwaltungsleistungen, die einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen, den Kommunen vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
An dieser Bereitschaft zur Kooperation hängt der Erfolg der Gesetzesnovelle, denn sie hat in der vorliegenden Form eine Schwäche: Der Umsetzungsdruck auf Seiten der Verwaltung wird nicht ausreichend erhöht. Es ist zwar ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen vorgesehen, doch dieser bleibt zahnlos, weil zu viele Ausnahmemöglichkeiten eröffnet werden. Außerdem sollten Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger das Recht erhalten, die erneute Angabe von Daten zu verweigern, wenn diese Daten bereits bei einer öffentlichen Stelle vorliegen. Das ist bislang nicht vorgesehen.“