Berlin, 08. März 2023 - Für eine dringende Angelegenheit aufs Bürgeramt gehen, weil die Behörde keine digitale Antragstellung ermöglicht, oder längst bei Ämtern vorliegende Daten noch einmal langwierig von Hand ins Formular eintragen – damit soll künftig Schluss sein. Der Digitalverband Bitkom fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen. Außerdem in der Forderungsliste des Bitkom: Schnellstmögliche Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, so dass man bei der Beantragung von OZG-Leistungen keine Daten mehr angeben muss, die bereits in öffentlichen Registern vorliegen. „Bei der Grundsteuerreform hat der Staat seine Bürgerinnen und Bürger Angaben zusammentragen lassen, die ihm längst vorlagen, zwischen den Behörden aufgrund mangelnder Digitalisierung aber nicht ausgetauscht werden konnten. Damit muss ein für allemal Schluss sein“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Das notwendige Tempo bei der Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen bekommen wir nicht über mehr oder weniger verbindliche Fristen, sondern nur über einen Rechtsanspruch, mit dem sich auch unnötig entstandene Kosten einklagen lassen.“
Zugleich plädiert Bitkom dafür, bei der Novelle des OZG nicht nur die Antragstellung in den Blick zu nehmen, sondern stärker die Digitalisierung der Behörden selbst zu forcieren. „Wenn digital gestellte Anträge ausgedruckt werden, um sie zu bearbeiten, und danach für die Antwort wieder digitalisiert werden müssen, dann sind wir noch weit entfernt von einer echten digitalen Verwaltung“, so Berg.
Das OZG sah vor, dass alle knapp 600 Verwaltungsleistungen bis Ende vergangenen Jahres digitalisiert sind. Eine breite Mehrheit von 88 Prozent der Bevölkerung wünscht sich, dass ihre Stadt oder Gemeinde das Thema Digitalisierung mit mehr Nachdruck verfolgt. Vor drei Jahren lag der Anteil erst bei 69 Prozent.
Die vollständige Stellungnahme „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ steht zum Download bereit unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Stellungnahme-Aenderung-des-Onlinezugangsgesetzes